Erst wenn Sie eine grundsätzliche Einigung über den Abschluss eines Arbeitsvertrages erzielt haben, wird ein Vermittlungshonorar in Höhe von EUR 5.000,00 (netto) erhoben.
Eine grundsätzliche Einigung liegt vor, sobald Sie uns mitteilten, dass Sie ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer eingehen möchten. Der Abschluss bzw. die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages ist nicht notwendig. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Arbeitgeber-AGB.
Vergütung unserer Rechtspartner
Nach der Einigung leiten wir Ihren Vorgang nahtlos an eine unserer Partner-Rechtsanwaltskanzleien über. Pagenda ist es gesetzlich nicht gestattet Rechtsdienstleistungen anzubieten und das behördliche Verfahren für Sie durchzuführen.
Für die Prüfung, Vorbereitung und Durchführung des behördlichen Verfahrens zahlen Sie an unseren Rechtspartner eine pauschale Vergütung von EUR 5.000,00 (netto) zzgl. Auslagen, insbesondere der verauslagten Gebühren für die behördliche Entscheidung i.H.v. EUR 411,00 und der ggf. notwendigen Übersetzung von Dokumenten.
Bescheidhonorar
Wenn die deutsche Ausländerbehörde ihre (Vorab-)Zustimmung zum Arbeitsbeginn verweigert, zahlen Sie kein weiteres Honorar.
Erlässt die zuständige Behörde in Deutschland eine positive (Vorab-)Entscheidung über die Anerkennung der Fachkraft , wird ein zusätzliches Bescheidhonorar in Höhe von EUR 15.000,00 (netto)fällig.
Die Fachkraft muss anschließend noch einen Termin bei der zuständigen Auslandsvertretung im Heimatland wahrnehmen, um den Aufenthaltstitel zu erhalten, der zum Arbeitsbeginn bei Ihnen berechtigt. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Arbeitgeber-AGB.
Ersatzhonorar:
Ist der Arbeitsbeginn ausnahmsweise ohne Durchführung eines behördlichen Verfahrens möglich, so wird statt des Bescheidhonorares ein sog. Ersatzhonorar in Höhe von EUR 15.000,00 (netto) fällig. Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren Arbeitgeber-AGB.
Premium-Services:
Darüber hinaus können Sie zusätzliche kostenpflichtige Leistungen buchen, wie etwa einen Sprach- und Integrationskurs für die Fachkraft oder eine Überprüfung bzw. Überarbeitung Ihres Arbeitsvertrages mit der Fachkraft im Hinblick auf die Besonderheiten der internationalen Rekrutierung. Die Preise und Bestimmungen zu Premium-Services werden gesondert ausgewiesen. Die Premium-Services werden unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen zum Teil ebenfalls nur von unseren Partnern durchgeführt und nicht von Pagenda selbst angeboten.